Vertragsbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Gemäß Art. 6 (Absatz 1 b) der DS- GVO darin ein, dass das Fitness-Studio zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainings-Betreuung (welche die Terminverwaltung die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art. 9 der DS-GVO sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Clubleben), umseitige Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen, bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden können.
1.2. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die E.M.A Fitness GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu.
Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.3. Transponder/ Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsabschluss beim ersten Studiobesuch einen Transponder, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. zu den Studios ermöglicht. Für die Ausstellung eines Transponders bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr in Höhe von 20€ fällig. Für die Neuausstellung eines Transponders bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Transpondergebühr, in Höhe von 20€, für einen neuen Transponder fällig. Der Alte Transponder verliert mit der Aktivierung des neuen Transponders seine Gültigkeit. Der Transponder ist ein Kauf. Das Mitglied hat den Transponder, der nicht an dritte übertragen werden kann, bei jedem Besuch vorzuweisen. Bei Übertragung des Transponders an dritte, wird ein Schadensersatz von 100€ geltend gemacht. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Bei Verlust des Transponders, kostet ein neuer Transponder 20€. Bei Austritt aus dem Vertrag hat der Kunde keinen Anspruch auf die Nutzung der Studios mit dem Transponder. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
1.4 Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Ausnahmen bestehen, sofern Jugendliche auf eine Ärztliche Empfehlung, ein Fitnesstraining absolvieren dürfen.
1.5. Anmeldegebühr/ Starterpaket
Die Anmeldegebühr (Startpaket) wird grundsätzlich mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig.
2. Nutzung der Studios
2.1. Umfang der Studionutzung
Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, diese bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher, nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches (z B. „wegen einer Pandemie“); welche zur vorübergehenden Schließung des Betriebes führt, ist das Mitglied verpflichtet, die fälligen Beitragszahlungen weiterhin zu entrichten (bei Lastschriftverfahren werden die fälligen Summen weiterhin eingezogen), Für die Zeit der Nichtnutzung bekommt das Mitglied eine Entschädigung, welche dem Wert der Fortzahlung seiner Beiträge im selben Wert gleichkommt.
2.2. Hausordnung
Die E.M.A Fitness GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio auszustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/ des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Hausordnung wird gesondert dem Mitglied zugesendet. Änderungen der Hausordnung bleibt der E.M.A Fitness GmbH vorbehalten.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4 Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angeboten Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit die auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Sauna kann nur zu den vom Studio angegebenen Öffnungszeiten genutzt werden. Die Sauna, sofern vertraglich vereinbart, kann nur in Standorten mit einer Sauna genutzt werden. Die Öffnungszeiten der Sauna kann das Studio nach eigenen ermessen anpassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz, bei Änderung der Saunazeiten besteht nicht.
Die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- & Dienstleistungsbasis sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Die Gymnastikstunden finden nur statt, sofern eine Teilnehmerzahl von mindestens 3 Personen vorhanden ist. Sofern die Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird, wird die
Gymnastikstunde nicht von jeweiligen Kurstrainer durchgeführt. Die Gymnastikstunden können vom Club zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt werden, Änderungen sind vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Service-& Verwaltungspauschale (Trainerpauschale) in der vereinbarten Höhe zu leisten hat.
3.2. Angaben von Kontaktdaten / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, der E.M.A. Fitness World GmbH bei Vertragsabschluss aktuelle Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärung der von der E.M.A. Fitness World GmbH oder von Finion Capital (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der E.M.A Fitness GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.3. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. Beiträge
4.1. Fälligkeit der Beiträge
Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Kalendermonates fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Sind auf dem Vertragsblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die E.M.A. Fitness World GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst.
4.2.2. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge, Pauschalen und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der E.M.A Fitness GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen, Pauschalen und Gebühren aufweist.
Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,00€, wenn die Lastschrift-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des, Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird.
Beim SEPA- Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8. Wochen Widersprechen.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1 Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von zwei monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Die E.M.A. Fitness World GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus außerordentlich aus wichtigem Grund zum nächstmöglichen Vertragsende zu kündigen.
4.4.2. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die E.M.A. Fitness World GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.3. Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von 5,- € fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,- erhoben, Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.4.4. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird das Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig Bei Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.
Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt Folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraum fällig.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der E.M.A. Fitness World GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.
5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrechterhalten.
5.3. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform und unter Berücksichtigung, der auf dem Vertragsdeckblatt, angebenden Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.
5.4. Im Fall einer Kündigung per E-Mail ist zu beachten, dass E.M.A. Fitness World GmbH nur Kündigungen berücksichtigen kann, die von der E-Mail-Adresse abgesandt wurden, die vom jeweiligen Nutzer bei E.M.A. Fitness World GmbH hinterlegt ist. Es muss sichergestellt werden, dass nicht Dritte für einen Nutzer unbefugt kündigen.
5.5. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des dessen Wechsel dem Club angegeben werden muss.
Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Clubs zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 75,- € möglich.
Mündliche Nebenabreden bestehen, nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein so berührt das die anderen Bestimmungen nicht, für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht. 6. Schlussbestimmungen
6.1. Änderungen dieser AGB
Die E.M.A. Fitness World GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die E.M.A. Fitness World GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzten, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
6.2. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.